Kunst-Atelier-Jopie
Hygienekonzept Covid-19
Stand September 2020
Das folgende Schutzkonzept richtet sich nach den neuesten Vorgaben des Bundesministerium für Gesundheit.
Regelung für Kinder- Jugend- und Erwachsenenunterricht
1.) Allgemeine Hygieneregeln nach dem neuesten Stand beachten.
2.) Kenntnis über die richtige Handhabung beim Tragen von Schutzmasken wird vorausgesetzt.
3.) Beim Betreten des Ateliers müssen am Eingang die Hände desinfiziert werden.
4.) Es müssen beim Betreten des Ateliers Schutzmasken getragen werden.
5.) Es werden den Workshopteilnehmern feste Arbeitsplätze oder Staffeleien zugeordnet. Dort darf die Maske beim Malen oder Zeichnen abgesetzt werden. Die Abstände von 1,5 Metern zum nächsten Arbeitsplatzt sollten eingehalten werden.
6.) Beim gemeinsamen Betrachten und Besprechen von Arbeitsproben, Kunstwerken und Anschauungs- sowie Schulungsmaterial muss eine Schutzmaske getragen werden und der Mindestabstand von 1 Meter muss eingehalten werden.
7.) Nach dem Besuch der Toilette Hände waschen und desinfizieren.
8.) Bitte nur gesund am Workshop teilnehmen. Wer kurz vor Beginn des Workshops krank war muss eine Gesundschreibung bzw. einen Corona-Test vorweisen.
9.) Werkzeuge wie Pinsel, Spachtel, Farbpaletten, Stifte und sonstiges Malzubehör darf nicht gemeinsam benutzt werden. Es kann genügend Material vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.
10.) Benutzte Arbeitsmaterialien oder Werkzeuge müssen nach Gebrauch gründlich abgewaschen oder gegebenen Falles desinfiziert werden.
11.) Die Atelierräumlichkeiten werden regelmäßig in den Pausen gelüftet.
12.) Die Türen zu den verschiedenen Arbeitsräumen bleiben offen.
13.)Das Atelier, sowie Toilette und Waschraum, werden vom Betreiber komplett vor und nach der Veranstaltung desinfiziert.
Beim Verdacht auf eine Corona-Infektion:
1.) Wer von Schülern oder Kursteilnehmern Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Halsschmerzen oder Kurzatmigkeit aufweist, was auf eine Corona-Infektion hinweisen kann, muss dem Unterricht oder dem Workshop fern bleiben.
2.) Nach dem Besuch eines Workshops muss die Malschule unabhängig von eventuellen Krankheitssymptomen sofort informiert werden wenn die betroffene Person (Kursteilnehmer-in) sich mit dem Coronavirus infiziert hat oder jemand anderes aus demselben Haushalt in den letzten zwei Wochen positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder im Kontakt mit einer Person war, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
3.) Vor dem Wieder-Besuch der Malschule oder weiteren Workshops nach einer Erkrankung muss abgeklärt werden, ob der Schüler bzw. Kursteilnehmer sich mit dem Virus angesteckt hat. Er benötigt eine Bescheinigung des Arztes über seine Genesung.
Vielen Dank für ihr Verständnis, bitte bleiben sie gesund.